Innerhalb des neunjährigen Gymnasiums besteht die Möglichkeit, nach pädagogischer Begleitung in den Jahrgangsstufen 9 und 10 die Jahrgangsstufe 11 auszulassen und das Abitur bereits nach acht Jahren abzulegen.
Das Angebot dieser „Individuellen Lernzeitverkürzung“ (ILV) richtet sich zunächst an Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Begabung und besonderen Leistungsfähigkeit für eine Verkürzung der Lernzeit geeignet erscheinen.
Darüber hinaus steht die ILV auch anderen interessierten, leistungswilligen Schülerinnen und Schülern offen, die eine Verkürzung der Lernzeit beabsichtigen oder in der Jahrgangsstufe 11 ein Auslandsschuljahr planen. Auf diese Weise können sich Letztere frühzeitig eigenverantwortlich auf den Wiedereinstieg in das bayerische Gymnasium vorbereiten. Die ILV ist jedoch keine Pflicht für Schülerinnen und Schüler, die ein Auslandsjahr planen.