Individuelle Lernzeitverkürzung ILV

Das Konzept

Innerhalb des neunjährigen Gymnasiums besteht die Möglichkeit, nach pädagogischer Begleitung in den Jahrgangsstufen 9 und 10 die Jahrgangsstufe 11 auszulassen und das Abitur bereits nach acht Jahren abzulegen. 

Das Angebot dieser „Individuellen Lernzeitverkürzung“ (ILV) richtet sich zunächst an Schülerinnen und Schüler, die aufgrund ihrer Begabung und besonderen Leistungsfähigkeit für eine Verkürzung der Lernzeit geeignet erscheinen.

Darüber hinaus steht die ILV auch anderen interessierten, leistungswilligen Schülerinnen und Schülern offen, die eine Verkürzung der Lernzeit beabsichtigen oder in der Jahrgangsstufe 11 ein Auslandsschuljahr planen. Auf diese Weise können sich Letztere frühzeitig eigenverantwortlich auf den Wiedereinstieg in das bayerische Gymnasium vorbereiten. Die ILV ist jedoch keine Pflicht für Schülerinnen und Schüler, die ein Auslandsjahr planen.   

Ablauf in den Jahrgangsstufen 9 und 10 

Im Rahmen der ILV werden die Schülerinnen und Schülern in eigenen Modulen, die sie in den Jahrgangsstufen 9 und 10 in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Fremdsprache zusätzlich zum regulären Unterricht besuchen, auf das Auslassen der Jahrgangsstufe 11 vorbereitet. Diese zusätzlichen Präsenzzeiten, die für die Schülerinnen und Schüler mit dem Besuch des Begleitangebots verbunden sind, belaufen sich auf zwei Schulstunden, die voraussichtlich an einem Nachmittag pro Woche stattfinden werden. Sie werden durch eigenständige Studierzeiten zu Hause ergänzt.

Darüber hinaus werden den Schülerinnen und Schülern Mentoren als Ansprechpartner an die Seite gestellt.

Vorrücken auf Probe in die Q12

Die Schülerinnen und Schüler erhalten, nach erfolgreicher Absolvierung der ILV nach §34a GSO das Recht auf Probe in die Q12 vorzurücken. Diese Möglichkeit erstreckt sich allerdings nur auf das unmittelbar anschließende Schuljahr. Ein Vorrücken auf Probe gemäß der Bestimmungen von § 34a GSO zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich. Für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 11 im Ausland verbringen, gelten unabhängig vom Besuch der Individuellen Lernzeit (ILV) die Bestimmungen des § 35 GSO . Ein Vorrücken auf Probe in Jahrgangsstufe 12 kann folglich auf Antrag gestattet werden, wenn eine Schule im Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestägung der Schule vorgelegt wird.

Schüler:innen des Sozialwissenschaftlichen Zweiges 

Gemäß Art. 50 Abs. 4 BayEUG und § 30 Abs. 2 GSO setzt das Vorrücken in die Jahrgangsstufe 12 bei Schülerinnen und Schülern des Sozialwissen-schaftlichen Gymnasiums die erfolgreiche Ableistung eines Sozialpraktikums im Umfang von mindestens 15 Arbeitstagen voraus.

Dieses Praktikum findet am Willibald - Gymnasium in der Jahrgangsstufe 11 statt. Das bedeutet, dass Schüler:innen, die die Jahrganggstufe 11  nach erfolgreichem Absolvieren der ILV überspringen, oder in der 11. Klasse ins Ausland gehen, sich selbstständig um die Durchführund dieses Praktikums kümmern müssen. Hilfestellung hierzu erhalten die Schüler:innen von Frau StDin Kohler. Das Sozialpraktikum sollte nach Möglichkeit vor Beginn der 12. Jahrgangsstufe vorzugsweise in Deutschland gemacht werden. Unter Umständen, und nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch die Schulleitung und nach Absprache mit Frau StDin Kohler ist ein Auslandspraktikum möglich. 

Bei Interesse am Konzept der ILV, nehmen Sie/ nehmt bitte unser Beratungsangebot wahr. Sie können sich / Ihr könnt euch an die Koordinatorin für die Individuelle Lernzeitverkürzung, Frau Michaela Brunner wenden oder mit der Klassleitung Kontakt aufnehmen (Kontaktformular). 

Als Beratungsgrundlage für die Ehrziehungsberechtigten sowie zur Selbsteinschätzung für die Schülerinnen und Schüler, bitten wir Sie und Euch darum, den Fragebogen zur ILV auszufüllen, der im Bereich "Downloads und Links" zu finden ist auszufüllen. 

Downloads und Links

Auf der Seite des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus finden Sie weitere hilfreiche Informationen zum Konzept der Individuellen Lernzeitverkürzung.  

https://www.km.bayern.de/schueler/meldung/7057/individuelle-lernzeitverkuerzung-bietet-begabungsgerechte-foerderung.html

 

Obwohl die Individuelle Lernzeitverkürzung prinzipiell ein Instrument der Begabtenförderung ist, interessieren sich sehr viele Schülerinnen und Schüler für dieses Förderprogramm, um sich nach einem Auslandsaufenthalt auf den Einstieg in die Q12 des bayerischen Gymnasiums vorzubereiten. Beachten Sie/ Beachtet bitte, dass es zunächst Aufgabe der Schülerin/ des Schülers ist, diesen Auslandsaufenthalt zu organisieren. Die Schule steht Ihnen und euch jedoch gerne zur Seite, wenn es um Referenzschreiben, das Formulieren von Bewerbungen in der Fremdsprache oder Ähnliches geht.

Wir werden uns darüber hinaus bemühen, Informationen zusammenzustellen, die die Suche nach einer passende Organisation bzw. einem passenden Austauschprogramm erleichtern. Bis es soweit sein wird,  können Sie/ könnt ihr auf folgender Seite des Kultusministeriums  Informationen zum Thema "Schule und Ausland" finden.

https://www.km.bayern.de/schueler/schule-und-mehr/international.html

 

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Im Wesentlichen soll es bei der ILV um die Vermittlung von für die Oberstufe wichtigen Kompetenzen gehen. Das bedeutet, dass es zwar sogenannte Rahmenlehrpläne gibt, dass aber Abweichungen möglich sind und im Ermessensspielraum der Lehrkraft liegen, die das jeweilige Fach unterrichtet. 

Die Rahmenlehrpläne finden Sie/ findet ihr auf den Seiten des ISB: https://www.isb.bayern.de/gymnasium/materialien/individuelle_lernzeitverkuerzung/

 

Wünsche bezüglich der in den Modulen angebotenen Fremdsprachen werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Es ist jedoch zu beachten, dass alle Teilnehmer dieselbe Fremdsprache haben sollen. Aus diesem Grund ist Englisch eine sehr wahrscheinliche Wahl. Die endgültige Entscheidung liegt bei der Schulleitung.

Wünsche bezüglich des zusätzlichen Moduls in Jahrgangsstufe 10 können geäußert werden. Jedoch kann nur ein einziges Fach für alle Teilnehmer der ILV angeboten werden. Daher entscheidet die Schulleitung, falls es zu keiner Einigung kommt. 

Fächer wie eine spätbeginnende Fremdsprache, spätbeginnend Informatik oder Sport können nicht gewählt werden. 

Das Fach Chemie kann nur für Schüler des naturwissenschaftlichen Zweiges gewählt werden. 

Am Ende der Jahrgangsstufe 10 ist ein Repetitorium für die Dauer einer Woche geplant. Innerhalb dieses Zeitraums sollen auch Lehrkräfte anderer Fächer als die Modulfächer die Chance haben, den Schülerinnen und Schülern wichtige Informationen für die Oberstufe mitzugeben.

Eine Feststellungsprüfung ist in einer spätbeginnenden Fremdsprache notwendig. Ebenso müssten bei spätbeginnender Informatik Vorkenntnisse nachgewiesen werden und eine Feststellungsprüfung abgelegt werden. 

Bei einem Wechsel von Religion zu Ethik oder umgekehrt gilt § 48 Abs. 1 Ziffer 3 GSO.  Das heißt, die Wahl von Religionslehre, ggf. Ethik, als Abiturprüfungsfach ist nur bei Nachweis des Besuchs dieses Fachs in der Jahrgangsstufe 11 zulässig. Hat eine Schülerin oder ein Schüler beim Eintritt in die Jahrgangsstufe 12 von Religionslehre zu Ethik gewechselt oder umgekehrt, ist das neue Fach als Abiturprüfungsfach zulässig, wenn sie oder er zu Beginn der Jahrgangsstufe 12 durch eine Feststellungsprüfung nachgewiesen hat, dass sie oder er sich die Kenntnisse der Jahrgangsstufe 11 angeeignet hat; bei einem späteren Wechsel scheiden die Fächer Religionslehre, ggf. Ethik, als Abiturprüfungsfächer aus. 

Die Teilnahme an den Modulen der ILV setzt nicht notwendigerweise das Vorhaben des Überspringens von Jahrgangsstufe 11 voraus. Die ILV kann auch als Vorbereitung für ein Auslandsjahr genutzt werden. Die endgültige Entscheidung wird gegen Ende der Jahrgangsstufe 10 getroffen.

Grundsätzlich wird Schülerinnen und Schülern, die gemäß § 34a der Schulordnung für die Gymnasien in Bayern (GSO) die Teilnahme an den Förder- und Begleitmodulen in den Jahrgangsstufen 9 und 10 bescheinigt bekommen haben, nach erfolgreichem Besuch der Jahrgangsstufe 10 und nach eingehender Beratung der Erziehungsberechtigten das Vorrücken auf Probe in die Jahrgangsstufe 12 gestattet. Diese Möglichkeit erstreckt sich allerdings nur auf das unmittelbar anschließende Schuljahr.

Ein Vorrücken auf Probe gemäß der Bestimmungen von § 34a GSO zu einem späteren Zeitpunkt ist nicht möglich.

Für Schülerinnen und Schüler, die die Jahrgangsstufe 11 im Ausland verbringen, gelten unabhängig vom Besuch der Individuellen Lernzeit (ILV) die Bestimmungen des § 35 GSO. Ein Vorrücken auf Probe in Jahrgangsstufe 12 kann folglich auf Antrag gestattet werden, wenn eine Schule im Ausland ordnungsgemäß besucht wurde und hierüber sowie über die dabei erzielten Leistungen eine Bestätigung der Schule vorgelegt wird.

Die erfolgreiche Teilnahme an den Förder- und Begleitmodulen der ILV ist also nicht mit dem erfolgreichen Besuch der Jahrgangsstufe 11 und einer entsprechenden Vorrückungserlaubnis gleichzusetzen.

Nein, die ILV ist keine zwingende Voraussetzung, um ein Jahr ins Ausland zu gehen. Sie kann aber genutzt werden, um den Wiedereinstig in die Jahrgangsstufe 12 der gymnasialen Oberstufe vorzubereiten.

Die Anmeldung zur ILV ist verbindlich. Ein Ausstieg ist nur im Einzelfall aus wichtigem Grund mit Genehmigung der Schulleitung und nach pädagogischer Beratung möglich.   

 

Das P-Seminar, das in der Jahrganggstufe 11 stattfindet, ist für Schüler:innen, die nach erfolgreicher Teilnahme an der ILV in die Jahrgangsstufe 12 vorrücken nicht verpflichtend. Es ergeben sich hieraus keine Nachteile für die Schülerin / den Schüler, da wesentliche Bausteine der beruflichen Orientierung im G9  in die Jahrgangsstufen 9 und 12 verlagert wurden.

Entschließt sich eine Schülerin/ ein Schüler während der Jahrgangsstufe 11 ins Ausland zu gehen, hängt die Verpflichtung zur Teilnahme am P-Seminar davon ab, wann sie/ er ans Willibld-Gymnasium zurückkehrt. Bleibt sie/ er nicht das gesamte Jahr im Ausland, ergibt sich daraus gegebenenfalls die Verpflichtung, dass sie/ er Teile des P-Seminars nachholen muss. 

Die Wissenschaftswoche ist im Lehrplan des G9 für die Jahrgangsstufe 11 verankert. Während dieser Woche erarbeiten die Schüler:innen im zeitlichen Umfang einer Woche fachspezifische Zugänge zu einem fächerübergreifenden Rahmenthema, insbesondere in Vorbereitung auf das Wissenschaftspropädeutische Seminar. 

Überpringt eine Schülerin/ ein Schüler, nach erfolgreichem Absolvieren der ILV die Jahrgangsstufe 11, so ist er nicht verpflichtet, an der Wissenschaftswoche teilnzunehmen bzw. diese nachzuholen. 

Jedoch möchten wir an dieser Stelle darauf hinweisen, dass Arbeitstechniken, im Bereich "Wissenschaftliches Arbeiten" (wie z.B. Zitieren, Bibliographieren, Literaturrecherche, etc.), die während dieser Woche vermittelt werden, in der Oberstufe 12 + 13 vorausgesetzt werden. 

Wir arbeiten derzeit an einer Lösung, wie dies an geeigneter Stelle, z.B. während des Repetitoriums am Ende der Jahrgangsstufe 10, adäquat kompensiert werden kann.