Erwerb des Latinum

Lateinkenntnisse werden in der Regel in zwei Stufen erworben und im jeweiligen Jahreszeugnis  bescheinigt:

  1. Das sog. "Latinum": Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 10 nicht schlechter als "ausreichend"
  2. Gesicherte Lateinkenntnisse: Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 nicht schlechter als "ausreichend"


Das "Latinum" können Schüler am Ende der Jahrgangsstufe 9 vorzeitig auch mittels einer Feststellungsprüfung erwerben,

  • wenn ihre Lateinnote im Jahreszeugnis der Jahrgangsstufe 9 nicht schlechter als "ausreichend" ist,
  • wenn sie Latein durch die spätbeginnende Fremdsprache Spanisch ersetzen,
  • wenn sie in der 10. Klasse zum Schulbesuch im Ausland beurlaubt sind und danach Latein nicht weiterführen.

 

Die Feststellungsprüfung im Schuljahr 2021/2022 findet in der zweiten Julihälfte statt. Zur Vorbereitung gibt es Hilfestellung durch Fachlehrkräfte. 

Interessenten wenden sich bitte an Margit Stadlbauer.