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Beurlaubung, Krankmeldung & Co.

Wir bitten um eine gewissenhafte Einhaltung der folgenden Regeln, wenn Ihr Kind die Schule nicht oder nicht rechtzeitig besuchen kann.

Sie als Eltern können Ihre Kinder nicht selbst beurlauben oder befreien. Dies kann ausschließlich die Schulleitung.

  • Beurlaubungen können nur in Ausnahmefällen gewährt werden, also nicht für Arzttermine, die auch in der unterrichtsfreien Zeit möglich sind, für Fahrstunden, privaten Urlaub etc. An Tagen mit angekündigten Leistungsnachweisen ist eine Beurlaubung grundsätzlich nicht möglich.
  • Bei allen vorhersehbaren Versäumnissen wie Arztbesuchen, die aus zwingenden Gründen nicht in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden können, Führerscheinprüfungen etc., benötigt die Schule einen Antrag mit genauer Angabe dieser Gründe, den Sie bitte über den Schulmanager mindestens zwei Schultage vorher stellen.

Sie erhalten nach Abschluss des Prüfungs- und Genehmigunsprozesses über den Schulmanager die Rückmeldung über die Entscheidung der Schulleitung.
Wir bitten um Verständnis, dass nicht jedem Antrag stattgegeben werden kann und dass verspätet eingegangene Anträge sowie Anträge ohne Begründung nicht bearbeitet werden und somit auch nicht genehmigungsfähig sind

  • Bitte melden Sie Ihr Kind bis spätestens 7:45 Uhr über den Schulmanager krank. Aus organisatorischen Gründen bitten wir Sie, nur in Ausnahmefällen (z. B. Meldung nach 7:45 Uhr, Ausfall des Schulmanagers etc.) ersatzweise das Sekretariat vor Unterrichtsbeginn telefonisch (08421/934499-0) zu informieren. 
  • Bei einer mehrtägigen Erkrankung Ihres Kindes reichen Sie bitte jeden Tag erneut über den Schulmanager eine Krankmeldung ein, außer Sie haben bei der ersten Meldung die Dauer der Erkrankung angegeben.

Wenn Ihr Kind aus anderen Gründen (Bus ausgefallen/verspätet, verschlafen) nicht oder nicht rechtzeitig in die Schule kommen wird:

  • Verfahren Sie bitte wie im Fall einer Erkrankung (s.o.) und geben Sie zusätzlich in der Kommentarzeile des Schulmanagers den Grund sowie bei Verspätung die voraussichtliche Ankunftszeit an.
  • Im Falle einer Verspätung muss Ihr Kind bei Ankunft in der Schule zunächst ins Sekretariat kommen und sich anwesend melden, bevor der Unterricht besucht werden kann.
  • Erkrankt Ihr Kind unmittelbar vor oder während einer Unterrichtsstunde, meldet es sich bei der betreffenden Lehrkraft, bei einer Erkrankung in den Pausen bei der Lehrkraft der Folgestunde. 
  • Ihr Kind erhält dann von der Lehrkraft eine vorläufige Entschuldigung (Formular Entlassung aus dem Unterricht) und legt diese anschließend im Sekretariat vor.
  • Aus dem Unterricht entlassene Schülerinnen und Schüler werden in die Fehlzeitenliste eingetragen und müssen bis zum Beginn der nächsten Stunde entscheiden, ob sie abgeholt werden müssen oder am Unterricht weiter teilnehmen werden. 
  • Wer während eines Unterrichtstages krankheitshalber nach Hause gehen will, muss sich vom Direktorat befreien lassen. Während der Mittagspause erfolgt keine Befreiung. 
  • Das Formular Entlassung aus dem Unterricht ist vom Erziehungsberechtigen zu unterschreiben. Es dient als Entschuldigung und muss spätestens bei Wiedererscheinen Ihres Kindes in der Schule in den Absenzenbriefkasten am Sekretariat eingeworfen werden.

Alle diese Regelungen gelten auch bei Pflicht- und Wahlunterricht am Nachmittag sowie für die Ganztagsbetreuung.